Diebstahl

Auf Diebstahl am Arbeitsplatz oder im Büro zu reagieren, ist für Arbeitgeber eine echte Herausforderung. Meist steht zu Beginn ein vager Verdacht, ein Gefühl, dass etwas nicht stimmt, doch ohne Beweise sind dem Vorgesetzten die Hände gebunden.

Wie soll sich der Arbeitgeber verhalten? Laut Strafgesetzbuch droht bei Diebstahl eine Geldbuße oder Haft, je nach Wert des Diebesgutes. Handelt es sich um Bagatellen oder um hochwertige Wirtschaftsgüter? Hier lohnt sich ein genauer Blick.

Eine Bagatelle ist das Verzehren von firmeneigenen Lebensmitteln. Bekommt eine Bäckerei-Mitarbeiterin Appetit auf eines der leckeren belegten Brötchen, die zum Verkauf angeboten werden, und verzehrt dieses ohne Bezahlung, ist das ein Bagatell-Diebstahl. Nimmt ein Büroangestellter ein paar Bögen Druckerpapier oder ein paar Kugelschreiber mit, ist auch das als Bagatelle zu werden.

Die Gefahr bei solchem Diebstahl: Wer nicht frühzeitig erwischt wird, macht weiter. Und oft dreister als vorher. Das gilt für Bagatellen als auch für Diebstähle höherwertiger Güter und Betriebsmittel.

Gewissheit über Art und Umfang des Diebstahls durch den eigenen Mitarbeiter, bekommt der Arbeitgeber durch die Sicherung von Beweisen sowie die vollständige Klärung des Sachverhalts. Dazu gehört auch eine Befragung des Arbeitnehmers über dessen Motive für den Diebstahl. Manches Verhalten hat einen traurigen Hintergrund. Geldnot oder Überschuldung, aber auch Frustration und Unzufriedenheit über die betriebliche Situation, Rachegefühle und Verletzungen durch Kollegen oder Vorgesetzte können hinter so einem Delikt stehen.

Fakt ist: Je eher der Arbeitgeber reagiert und mit Hilfe professioneller Ermittler Beweise sichert und die Fakten klärt, desto schneller wird dem Dieb Einhalt geboten und weiteren Schaden vermieden.

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