Kassendiebstahl

Die Kasse gehört zu den sensiblen Bereichen eines Unternehmens. Besonders im Einzelhandel, in dem viele Bargeschäfte abgewickelt werden, verlockt die Kasse so manchen Mitarbeiter zur unerlaubten Geldbeschaffung.

Das Gros der Arbeitnehmer rechtfertigt das Vorschuss-Vertrauen des Arbeitnehmers, einige aber nicht. Der Schaden durch Kassendiebstahl kann immens sein, besonders dann, wenn er über einen längeren Zeitraum andauert.

Arbeitnehmer kennen die Interna in der Regel sehr gut. Sie wissen, wo im Unternehmen die Schwachstellen sind und wie sie unbemerkt einen Diebstahl organisieren können. In manchen Fällen sind sich Mitarbeiter möglicherweise nicht bewusst, dass sie einen strafrechtlichen Diebstahl begehen, wie beispielsweise das Mitnehmen oder Verzehren von übriggebliebenen Lebensmitteln. Dieser Sachverhalt kann durch eine kulante und deutliche Kommunikation des Arbeitgebers entkräftet werden und sogar einen positiven Effekt auf das Betriebsklima haben.

Anders sieht es bei dem Griff in die Kasse aus. Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass Mitarbeiter Geld aus der Kasse stehlen, sollte mit Umsicht agiert werden. Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern müssen gewahrt werden, trotz eines berechtigten Verdachts. Verstöße gegen arbeits- und strafrechtliche Bestimmungen sollten auf jeden Fall vermieden werden.

Dass ein stehlender Mitarbeiter „in flagranti“ beim Kassendiebstahl erwischt wird, ist eher selten. Manchmal sind mehrere Mitarbeiter involviert und decken sich gegenseitig oder schweigen aus Angst. Externe Ermittler, die verdeckt als neue Mitarbeiter in einem von Diebstahl oder anderen Straftaten heimgesuchten Unternehmen arbeiten, sind das erste Mittel zur Wahl. Professionelle Detektive sichern gerichtsverwertbare Beweise und geben dem Unternehmer die Möglichkeit, die Straftat entsprechend zu verfolgen.

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