Lohnfortzahlungsbetrug

Wer eine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ein Arbeitnehmer riskiert durch die Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.
Neben den arbeitsrechtlichen Folgen ist ein Lohnfortzahlungsbetrug laut §263 StGB strafbar, also alles andere als eine Lappalie.

Täuscht ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit vor, schadet er dem Betrieb als auch den Kollegen durch sein unkollegiales Verhalten.

Hat der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (siehe auch Krankschreibungsbetrug / vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit), muss er wissen, dass die Hürden für Recherchen hochgelegt sind.

Ermittlungen bei vermutetem Lohnfortzahlungsbetrug gehören zu unserem Tagesgeschäft.

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