Markenfälschung / Produktpiraterie

Strandurlauber kennen die fliegenden Händler, die zu einem „good price“ Handtaschen, Uhren und Kleidung bekannter Labels anbieten. Alles natürlich echt, alles natürlich keine Markenfälschung.

Mittlerweile dürfte jedem bekannt sein, dass die angebotenen Waren alles andere als Originale sind. Der günstige Preis und das manchmal täuschend echte Aussehen verlockt so manchen Käufer, zuzugreifen.

Der Überbegriff der Produktpiraterie umfasst zwei Arten von Markenfälschungen:

Das Plagiat und die Fälschung.

Das Plagiat ist eine gestohlene Produktidee, d.h. ein Dritter stiehlt das geistige Eigentum eines anderen und gibt dieses als sein eigenes aus. Mehr dazu unter Plagiat / Produktpiraterie.

Die Fälschung, oder genauer: Markenfälschung, kann wissentlich erworben werden, wie eingangs erwähnt. Ein Schadensersatzanspruch entsteht daraus nicht.

Anders ist die Rechtslage bei bewusster, arglistiger Täuschung. Hier können Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB geltend gemacht werden. Käufer haben einen Anspruch auf Lieferung eines Originalprodukts bzw. auf Rücktritt vom Vertrag und Erstattung des Kaufpreises.

Und die Hersteller?

Den Herstellern von Mode, Parfümen, Uhren und vielen Produkten mehr entsteht ein Milliardenschaden durch Markenfälschungen. Allein der Modebranche, die besonders stark unter Markenfälschungen leidet, beziffert ihren Schaden auf rund 3,5 Milliarden Euro (Quelle: www.textilwirtschaft.de, Artikel Bert Rösch, 10. Juni 2020).

Für ein Unternehmen kann Produktpiraterie in seinen Formen des Plagiats und der Markenfälschung durchaus zu einer existentiellen Bedrohung werden. Eine Aufdeckung solch krimineller Machenschaften erfordert ein professionelles Netzwerk und erfahrene Ermittler.

Wollen Sie sich und Ihre Marke schützen oder einen Verdacht auf Markenfälschung klären lassen? Kontaktieren Sie uns. Wir erarbeiten mit Ihnen einen individuellen, der Ihnen rechtssichere Gewissheit bringt.

Zurück