Mitarbeiterüberwachung

Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitnehmer einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachgeht, sollten Sie in Erfahrung bringen, was er wo und wie oft macht. Möglicherweise wird der Mitarbeiter nicht mit offenen Karten spielen oder sogar leugnen, einer solchen Nebentätigkeit nachzugehen.

Grundsätzlich ist es einem Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht erlaubt, seine Arbeitskraft nicht nur seinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Allerdings dürfen diese externen Arbeitseinsätze das bestehende, primäre Arbeitsverhältnis nicht belasten. Hier liegt das Augenmerk besonders auf Nebentätigkeiten bei einem Wettbewerber.

Ist im Arbeitsvertrag die Ausübung einer Nebentätig von der berechtigten Zustimmung des Arbeitgebers abhängig, und findet diese ohne die Genehmigung statt, können arbeitsrechtliche Konsequenzen erfolgen. Die Sanktionen können von der Abmahnung, einer fristgerechten Kündigung bis zur fristlosen Kündigung reichen, abhängig von der Schwere der arbeitsvertraglichen Verletzung.

Damit Sie als Arbeitgeber entsprechend reagieren können, muss die tatsächliche Ausübung einer Nebentätigkeit festgestellt und dokumentiert werden. Auch bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit und währenddessen ausgeübter Arbeit raten wir dringend dazu, Beweise dazu von erfahrenen Ermittlern sichern zu lassen. Die Observation der Zielperson erfolgt analog als auch durch den Einsatz moderner Technik.

Genauso verhält es sich bei anderen Delikten wie Diebstahl, Zerstörung von Betriebseigentum und anderen kriminellen Handlungen mit zum Teil großem Schaden. Delikte, die eine Arbeitnehmerüberwachung im Rahmen des Rechts notwendig machen, um größeren Schaden für den Betrieb abzuwenden.

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