Personalüberprüfung

Arbeitgeber müssen sich auf ihre Mitarbeiter verlassen können. Sie müssen sicher sein, dass deren Biografie keinen Zweifel für den Einsatz im Unternehmen gibt. Dies gilt besonders für sicherheitsrelevante Bereiche und Tätigkeiten, in denen Mitarbeiter mit hohen Werten in Berührung kommen.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, vom potentiellen Arbeitnehmer ein Führungszeugnis zu verlangen bzw. die Stelle mit einem negativen Führungszeugnis zu verknüpfen. Das ist beispielsweise bei der Arbeit mit Kindern oder Minderjährigen der Fall.

Ein (erweitertes) Führungszeugnis besagt, ob die Person einen Eintrag im Bundeszentralregister hat und vorbestraft ist oder nicht. Beantragen kann man dieses online unter  www.fuehrungszeugnis.bund.de

Nicht jedes Vergehen oder Verhalten ist strafrechtlich relevant oder festgehalten, spielt aber für die Bewertung eines Bewerbers eine wichtige Rolle. Hier setzt die Personalüberprüfung an. Eine diskrete und professionelle Personalüberprüfung gibt dem Arbeitgeber Gewissheit, ob der potenzielle Mitarbeiter für die Aufgaben im Unternehmen der Richtige ist.

Wir empfehlen, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags eine Personalüberprüfung durchzuführen und so das Risiko für das Unternehmen zu minimieren. Sprechen Sie uns an!

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