Schwarzarbeit

Das Bundesfinanzministerium definiert Schwarzarbeit wie folgt: Schwarzarbeit ist die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen unter Umgehung von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bzw. unter Missachtung gewerberechtlicher Vorgaben (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content­/DE/Glossareintraege/S/Schwarzarbeit.html?view=renderHelp).

Zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind die Hauptzollämter.

Neben dem steuer- und versicherungsrechtlichen Verstoß durch Arbeitgeber, wird die Schwarzarbeit durch Arbeitnehmer in der Gesellschaft noch immer als Kavaliersdelikt betrachtet. Gerade im privaten Sektor ist die Versuchung groß, schwarz zu arbeiten. Um dies zu verdeutlichen, wird gerne eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2017 herangezogen. Demnach sind rund 90 Prozent der in Privathaushalten beschäftigten Reinigungskräften nicht angemeldet.

Aber auch Unternehmen selbst leiden mitunter unter den Nebengeschäften ihrer Arbeitnehmer. Besonders dann, wenn Betriebsmittel für private Zwecke gestohlen werden oder eine unerlaubte, nicht angemeldete Tätigkeit ausgeführt wird.

Haben Sie das Gefühl, dass mit einem Arbeitnehmer „etwas nicht stimmt“? Vielleicht fehlt mal da ein Eimer Farbe und dort mal ein Sack Zement, aber es gibt keinen Beweis für Schwarzarbeit? Die diskrete Personalüberwachung bringt Ihnen Gewissheit. Rufen Sie uns an!

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